„Ein zweifelhaftes Symbol für Kinderspiel, Revoluzzertum
und Abenteuerlust“ (FAZ), Piratenfahne
Was ist nur mit der „FAZ“ los? Heute überraschte mich am Kiosk das Titelblatt der „Frankfurter Allgemeinen“ mit einem großen Jolly Roger samt Totenschädel und gekreuzten Säbeln zum Thema „Piratenjagd im Golf von Aden“. Und vorgestern war R. C. James‘ Foto vom Dalmatiner abgebildet. Alles in schönem Schwarz-Weiß, was meinen ästhetischen Vorstellungen für die Texts for Robots zufälligerweise sehr nahekommt.
Die Autoren von Wikipedia berichten Folgendes über die Piratenflagge:
Solange ein Piratenschiff auf der Suche nach Beute war, lief es oft unter falscher Flagge (Flagge des Opfers/eines Verbündeten des Opfers), um sich seinem Opfer ungestört nähern zu können. Der „Jolly Roger“ wurde erst kurz vor dem Angriff gehisst, um unter den Besatzungen potenzieller Beuteschiffe schon vor dem eigentlichen Entern Schrecken zu verbreiten. Daneben signalisierte es die Todesverachtung der Piraten und ihre Verachtung vor hoheitlichen Insignien anderer Länder auf hoher See.
Interessant finde ich hierbei die Bemerkung zur „Verachtung“ für „hoheitliche Insignien“, man könnte sie als Frage nach dem Urheberrecht umformulieren. Beim Verfassen dieses Beitrags war ich nämlich am Überlegen, ob ich die Grafik von der „FAZ“-Onlineseite einfach im Blog einbinde. Als Credit steht auf dem Titelblatt „Foto Archiv“. Wessen Archiv? Eine kurze Recherche ergab: Die Grafik ist ohnehin frei im Internet verfügbar – sie befindet sich in der Public Domain.
Die Frage bleibt: Hätte ich mit dem Veröffentlichen einer Kopie des „FAZ“-Bildes samt Text trotzdem eine Urheberrechtsverletzung begangen, für die ich rechtlich belangt werden könnte – obwohl das Bild möglicherweise aus derselben Quelle stammt, die ich im Internet gefunden habe? Und obwohl es nicht richtig deklariert wurde? Dann würde sich ein anderer Satz aus dem Wikipedia-Eintrag bewahrheiten: „Solange ein Piratenschiff auf der Suche nach Beute war, lief es oft unter falscher Flagge (Flagge des Opfers/eines Verbündeten des Opfers), um sich seinem Opfer ungestört nähern zu können.“
Da ich mich im Onlinerecht nicht ausreichend auskenne, habe ich das Kopieren unterlassen: aus Angst vor dem „Entern“.