Neulich durfte ich eine Website begutachten: Die Freundin einer Freundin plant den Relaunch ihres Online-Shops. Bevor ich den Quelltext durchstöberte, schaute ich kurz im Impressum vorbei. Dort stieß ich gleich auf das Fehlen einer Pflichtangabe. Solche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht finden abmahnfreudige Anwälte und Konkurrenten genauso schnell wie ich.
Ich suchte für die Inhaberin ein paar Links zu dem Thema aus dem Netz zusammen, nicht mehr ganz frisch. Mit der Empfehlung, die aktuelle Rechtslage solle sie bitte selbst recherchieren.
Kompakte Information
Jetzt habe ich eine Broschüre mit kompakter Information für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entdeckt, die mir besser scheint. Den Leitfaden „Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops – DSGVO-konform“ (PDF, 10,1 MB) hat die Initiative Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Saarbrücken in Zusammenarbeit mit einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei herausgegeben.
Aus der Beschreibung auf der Download-Seite:
Dieser Leitfaden in seiner 7. Auflage (Stand Juni 2019) hilft Unternehmen im Bereich des Datenschutzes die praktischen rechtlichen Probleme beim Launch oder Betrieb einer Internetseite bzw. Onlineshops im Blick zu behalten. Alle wesentlichen Informations-, Kennzeichnungs- und Verhaltenspflichten hinsichtlich des Impressums und des Fernabsatzrechts werden thematisiert.
Online-Handel ist rechtlich ein komplexes Geschäft. Wie sicher die Tipps für diese Branche tatsächlich sind, kann ich als Laie kaum beurteilen. Anwaltliche Beratung, das steht auch in der Broschüre, ersetzt der Leitfaden ohnehin nicht.
Nützlich finde ich die Muster für Anbieterkennungen. Die Beispiele reichen von der Arztpraxis über die GmbH bis hin zur Aktiengesellschaft. Und wichtig ist die Information, dass nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München von 2017 ein „virtuelles Büro“ der Impressumspflicht nicht genügt.
Rechtsfreie Parallelwelt
Mir fällt noch eine weitere Verwendung für die Broschüre ein. Wenn demnächst wieder jemand ruft: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein! Echt jetzt!“, dann reicht vielleicht ein Link auf die 25 Doppelseiten des PDFs – als kleiner Hinweis darauf, dass dieser Slogan offensichtlich aus einer Parallelwelt mit alternativen Fakten stammt.